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Therapie & Behandlung

Reisen mit Cannabis-Rezept: EU & Schengen – das musst du wissen

Mit Cannabis-Rezept ins EU-Ausland: Schengen-Bescheinigung nach Art. 75, Mitnahmemengen, Länder-Übersicht und Tipps für Kontrollen.

Von Ezra Judanin·Veröffentlicht 26.6.2026·10 Min. Lesezeit
Reisepass, Boarding-Pass und Koffer auf einem Tisch – Symbolbild für Reisen mit Medikamenten

Kurz gesagt: Mit deutschem Cannabis-Rezept darfst du Medizinalcannabis für den persönlichen Bedarf in alle Schengen-Staaten mitnehmen – wenn du die Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) dabei hast. Außerhalb des Schengen-Raums gelten die Regeln des jeweiligen Landes – und die können streng sein.

Die Schengen-Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ

Diese Bescheinigung ist der wichtigste Reisebegleiter für Patient:innen mit Betäubungsmittel-Rezept (Cannabis fällt rechtlich weiterhin in diese Kategorie, auch nach dem CanG 2024 in Bezug auf medizinische Verordnungen). Sie bestätigt offiziell:

  • Deine persönlichen Daten und das verschreibende Ärztin/Arzt
  • Das verordnete Präparat (Sorte, Wirkstoffgehalt)
  • Tagesdosis und Reisedauer (Mitnahmemenge bis 30 Tage)
  • Bestätigung durch das Gesundheitsamt

Du bekommst die Bescheinigung in folgenden Schritten:

  1. Vordruck vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder vom Gesundheitsamt holen.
  2. Vom verschreibenden Arzt ausfüllen und unterschreiben lassen.
  3. Beim zuständigen Gesundheitsamt beglaubigen lassen (kostenlos, dauert meist wenige Tage).

Gültigkeit: maximal 30 Tage pro Reise. Für längere Aufenthalte brauchst du ein zusätzliches Dokument oder eine Verordnung im Zielland.

Wo gilt die Bescheinigung?

Die Schengen-Bescheinigung wird in allen 29 Schengen-Staaten anerkannt – also u. a. in:

Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn sowie Bulgarien und Rumänien (seit 2024 voll integriert).

Wichtig: Anerkannt heißt nicht „erlaubt zur Anwendung". In manchen Ländern (z. B. Frankreich) ist Cannabis als Medikament noch eng reglementiert. Die Bescheinigung schützt aber bei Kontrollen vor strafrechtlichen Konsequenzen, solange du dich an die Mitnahmemenge hältst.

Reisen außerhalb des Schengen-Raums

Hier wird es kompliziert. Für Länder wie das Vereinigte Königreich, USA, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Japan oder Singapur reicht die Schengen-Bescheinigung NICHT. Du brauchst die Erlaubnis des Ziellandes – das ist oft ein aufwendiger Antragsprozess. In einigen Ländern (z. B. Japan, VAE, Singapur) ist die Einfuhr von Cannabis – auch medizinisch – komplett verboten und kann zu hohen Haftstrafen führen.

Vor solchen Reisen unbedingt bei der Botschaft des Ziellandes nachfragen und im Zweifel das Präparat zu Hause lassen.

Praktische Tipps für die Reise

  • Originalverpackung: Cannabis-Blüten oder -Extrakte immer in der originalen Apothekenverpackung mit Etikett transportieren.
  • Handgepäck: Medikamente gehören ins Handgepäck. Flüssigkeiten (Öle) über 100 ml mit ärztlichem Attest am Sicherheitscheck anmelden.
  • Mehrfach kopieren: Bescheinigung, Rezept und Arztbrief in Kopie + digital auf dem Handy bereithalten.
  • Sprache: Bei Reisen außerhalb deutschsprachiger Länder eine englische oder landessprachliche Übersetzung mitführen.
  • Konsumform beachten: Vaporizer ist im Flugzeug ok (ohne Akku im Aufgabegepäck), Verbrennung am Reiseort prüfen.
  • Auto fahren im Ausland: Die Patientenausnahme gilt nur in Deutschland. Im Ausland gelten lokale Grenzwerte – siehe THC-Grenzwert beim Autofahren.

Am Flughafen: Was passiert bei einer Kontrolle?

Zoll und Sicherheitspersonal sind mit Cannabis-Patient:innen vertraut. Wenn dein Gepäck durchsucht wird, zeigst du ruhig:

  1. Die Schengen-Bescheinigung (oder Länder-Erlaubnis bei Nicht-Schengen)
  2. Das aktuelle Rezept
  3. Die Originalverpackung der Apotheke

In der Regel reicht das. Bei Unklarheiten ggf. den verschreibenden Arzt telefonisch erreichbar haben.

Sonderfälle: Schiff, Bahn, Wohnmobil

Innerhalb des Schengen-Raums gelten dieselben Regeln für alle Verkehrsmittel. Bei Kreuzfahrten ist zusätzlich die Reederei-Policy zu beachten – einige Reedereien verlangen eine Voranmeldung. Bei Bahnreisen über Schengen-Grenzen hinaus (z. B. Eurostar UK) gelten die Bestimmungen des Ziellandes.

Fazit

Reisen mit Cannabis-Rezept ist im Schengen-Raum gut machbar – sofern du die Art.-75-Bescheinigung rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vor Abreise) beantragst, dich an die 30-Tage-Mitnahmemenge hältst und alle Dokumente griffbereit hast. Außerhalb von Schengen ist Vorsicht geboten – informiere dich immer beim Zielland. Mehr zur ärztlichen Verordnung im Rezept-Guide, zur Arztsuche unter Cannabis-Arzt finden.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Beantragung der Schengen-Bescheinigung?
In der Regel 3–10 Werktage. Plane mindestens 2 Wochen vor Abreise ein, in Ferienzeiten auch länger. Der Vordruck ist beim BfArM oder beim örtlichen Gesundheitsamt erhältlich.
Wie viel Cannabis darf ich mitnehmen?
Die Bescheinigung deckt den persönlichen Bedarf für maximal 30 Tage. Die genaue Menge ergibt sich aus deiner verordneten Tagesdosis. Für längere Reisen brauchst du eine zweite Bescheinigung oder eine Verordnung im Zielland.
Gilt die Bescheinigung auch in Großbritannien?
Nein. Seit dem Brexit ist UK kein Schengen-Mitglied. Für die Einfuhr brauchst du eine separate Genehmigung der britischen Home Office Drugs Licensing Unit – die Beantragung ist aufwendig und nicht immer erfolgreich.
Was passiert, wenn ich die Bescheinigung vergesse?
Dann gilt deine Mitführung im Ausland rechtlich als Besitz ohne Erlaubnis – das kann je nach Land zu Beschlagnahme, Geldstrafe oder im schlimmsten Fall Strafverfahren führen. Niemals ohne gültige Bescheinigung reisen.
Darf ich im Schengen-Ausland eine Apotheke aufsuchen?
Ein deutsches Rezept wird im Ausland in der Regel nicht eingelöst. Für eine Verordnung vor Ort brauchst du einen Arztkontakt im Zielland. Bei längeren Auslandsaufenthalten lohnt sich die Klärung im Voraus mit deiner deutschen Praxis.

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