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Therapie & Behandlung

Wie Ärzte Cannabis verschreiben dürfen (Update 2025)

Welche Ärzt:innen dürfen 2025 Cannabis verschreiben? Erfahre Ablauf, Voraussetzungen & Änderungen.

Von Ezra Judanin·Veröffentlicht 16.7.2025·Aktualisiert 21.7.2025·3 Min. Lesezeit
Wie Ärzte Cannabis verschreiben dürfen (Update 2025)

(Hinweis: Original-Slug mit Umlauten „ärzte"/„dürfen". ASCII-Slug + 301-Redirect.)

Seit der teilweisen Legalisierung im April 2024 ist medizinisches Cannabis stärker in den Fokus gerückt. Schon seit 2017 können Ärzt:innen es legal verschreiben. Mit den neuen Regelungen 2025 wird der Zugang nochmals deutlich vereinfacht.

Wer darf medizinisches Cannabis verschreiben?

Grundsätzlich alle approbierten Humanmediziner:innen außer Zahn- und Tierärzt:innen – unabhängig von Kassen- oder Privatabrechnung: Hausärzt:innen, Fachärzt:innen (Neurologie, Schmerzmedizin, Gynäkologie, Psychiatrie), Privatärzt:innen. Neu 2025: Auch Telemedizin-Plattformen dürfen Cannabis verordnen, sofern ein ärztliches Videogespräch erfolgt und dokumentiert wird.

Voraussetzungen für die Verschreibung

Cannabis wird als Arzneimittel mit Ausnahmecharakter verordnet: schwerwiegende Erkrankung, andere Therapien ausgeschöpft/ungeeignet, relevante Chance auf Besserung, therapeutische Begleitung & Dokumentation. Typische Indikationen: chronische Schmerzen, Schlafstörungen, Angststörungen, Depressionen, ADHS bei Erwachsenen, Multiple Sklerose, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn, Spastiken, Tourette, Appetitlosigkeit bei Tumorerkrankungen.

Was ändert sich durch das Gesetz 2024/2025?

| Punkt | Vor 2024 | Ab 2025 |

|---|---|---|

| Rezept | BtM-Rezept immer erforderlich | Einige Sorten auch auf Standardrezept |

| Krankenkasse | Antragspflicht vor Therapie | Nur bei Erstanträgen & Spezialfällen |

| Bezugsweg | Nur spezialisierte Apotheken | Mehr Apotheken dürfen lagern & liefern |

| Diagnosehürde | Strenge Nachweise | Vertrauen in ärztliche Einschätzung |

| Telemedizin | kaum möglich | erlaubt & anerkannt |

Ablauf, Grenzen & FAQ

Klassische Praxis: Termin & Anamnese → Abwägung → Aufklärung → Rezept → Einlösung → Verlaufskontrolle. Telemedizin: Online-Fragebogen → Videocall → Rezept/E-Rezept → Lieferung. Ärzt:innen dürfen NICHT: auf bloßen Wunsch ohne Indikation verschreiben, BtM-Rezepte ohne Konsultation, Rezept ohne Therapieverlauf, THC an Jugendliche ohne gesonderte Prüfung. FAQ: Kann jeder Arzt verschreiben? Ja (außer Zahn-/Tierärzt:innen). Kassenrezept möglich? Ja, bei Indikation. Privatrezept-Kosten: ca. 30–90 €.

Fazit

Medizinisches Cannabis ist 2025 besser zugänglich denn je. Ob per Telemedizin oder in der Praxis – entscheidend ist der passende Zugang mit guter Aufklärung, Erfahrung und der richtigen Sorte. (Disclaimer: ersetzt keine ärztliche Beratung.)

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